Vadian.org – Open Data and Trust Initiative
Verein für Informationsfreiheit und Datentransparenz
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Vadian.org – Open Data and Trust Initiative
Verein für Informationsfreiheit und Datentransparenz“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. Ziele und Zwecke
Die Vereinszwecke sind:
- Engagement für den einfachen, egalitären Zugang der Öffentlichkeit zu gesellschaftlich wichtigen Daten zur Wahrnehmung persönlicher Rechte und der Ermöglichung fundierter Entscheidungen. Dazu gehören Daten folgender Bereiche:
- Informationsfreiheit
- Meinungsfreiheit
- politische Meinungsbildung
- Wahrnehmung politischer Rechte
- allgemeine und individuelle Gesundheit
- persönliche Integrität (körperlich, seelisch, finanziell, religiös, sexuell)
- Konsumentensicherheit
- ökologische und gesellschaftliche Impacts von Konsumwaren (Scoring)
- Einsatz für und Unterstützung dafür, dass persönliche Daten jederzeit verfolgbar und nachvollziehbar gespeichert, vor unberechtigtem fremdem Zugriff – staatlich oder privat –geschützt werden und in der Verfügungsgewalt der Datensubjekte kommen und dort bleiben.
- Unterstützung einer vom kommerziellen Bias befreiten, für den Endanwender optimierten Internetsuche, welche die Privatsphäre der suchenden Personen respektiert.
- Schaffung von Transparenz zu der Sammlung, Verteilung und Speicherung persönlicher Daten durch private und öffentliche Akteure.
- Förderung der Offenlegung von Verbindungen der Wirtschaft zu Politikern und Medien (Lobbying) durch die Unterstützung oder den Betrieb entsprechender Datenbanken und die Aufbereitung von deren Inhalten für einfache Erreichbarkeit
- Offenlegung der Benutzung von IT-Infrastruktur und -Dienstleistern durch lokale öffentliche und private Akteure, die nicht der in der Schweiz und/oder Europa geforderten Datensicherheit entsprechen
- Förderung von Datensystemen, die auf offenen Standards, dezentralen Strukturen in der Datenverarbeitung und Open-Source Programmen basieren.
- Unterstützung der Föderierung von sich ergänzenden, unabhängigen Datenarchiven.
- Unterstützung von Datensicherheit und -integrität in Archiven und Repositorien nach den Grundsätzen: Complete – Current – Consistent – Clean – Compliant – Collaborative
- Förderung der Erstellung, des Hostings und der Zugänglichmachung von Datenarchiven.
- Förderung der Entwicklung neuer Copyright, Copyleft, Open Source und Creative-Commons- und Limited-Open-Access Lizenzmodellen und NFT’s. Erforschung von deren Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Daten für die Allgemeinheit.
- Förderung des Schutzes der Privacy der Netzbenutzer
- Förderung von Data-Ownership und -Souveränität im Sinne der Selbstbestimmung über persönliche – auch via Drittparteien – generierte Daten.
- Förderung der Interoperabilität verschiedener Netzwerkstandards und Kampf gegen Insellösungen zum Nachteil der Daten-Souveränität und Wahlfreiheit des Benutzers.
- Förderung von investigativem Datenjournalismus.
- Unterstützung von, Beteiligung an oder Betrieb von Projekten, Programmen und Strukturen, welche die oben genannten Ziele fördern.
- Förderung innovativer Digital-Art Projekte und von Digital Artists.
Der Verein ist gemeinnützig, verfolgt keine kommerziellen Zielsetzungen und strebt keinen monetären Gewinn an.
3. Aufgaben
- Der Verein kann selbst Projekte initiieren und betreiben oder Projekte unterstützen, welche sich für die genannten Ziele einsetzen.
- Der Verein kann Personen einstellen, um Projekte zu verwirklichen oder zu unterstützen.
- Der Verein betreibt die Seite Vadian.org mit Informationen zu den Zielen und Massnahmen des Vereins
- Der Verein gibt auf Anfrage oder in eigenen Publikationen Antworten auf Fragen im Bereich Datentransparenz, Datenschutz und -privacy und den anderen im Vereinszweck formulierten Themen.
- Der Verein kann Fachtreffen veranstalten oder einen Vertreter zu Fachtreffen schicken.
- Der Verein kann Organisationen, Firmen und Behörden dabei unterstützen, die bei diesen anfallenden Daten im Sinne des Vereinszwecks zu behandeln und der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
- Der Verein fördert Publikationen und Journalisten, die ein oder mehrere Ziele des Vereins unterstützen.
- Der Verein unterstützt Lehrgänge und Ausbildungen oder bietet selbst Lehrgänge und Ausbildungen an, die investigativen und Datenjournalismus unterrichten. Er vermittelt Journalisten die Teilnahme an solchen Lehrgängen und Ausbildungen.
- Der Verein kann Veranstaltungen im digitalen Bereich ausführen und/oder unterstützen, die den Vereinszielen entsprechen.
- Der Verein kann Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen, die sich um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, Auszeichnungen (Awards) verleihen.
- Erstellung eine jährlichen Berichtes über die geförderten Projekte zu Handen der Vereinsmitglieder, Spender und eines allfälligen Fördervereins.
4. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Erträge aus eigenen Veranstaltungen
- Subventionen
- Erträge aus Leistungsvereinbarungen
- Beiträge vom Förderverein
- Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge betragen:
- Fr. 50.–/Jahr Passivmitglieder
- Fr. 100.–/Jahr Aktivmitglieder
Die Mitgliederbeiträge können nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Spenden können dem Verein zweckgebunden für bestimmte Projekte im Rahmen der Vereinsziele zugesprochen werden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
5. Mitgliedschaft
Aufnahmegesuche zur Mitgliedschaft sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind juristische und natürliche Personen, welche die Angebote des Vereins nutzen.
Juristische Personen können an der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht durch einen Vertreter der Organisation wahrnehmen.
Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Einem allfälligen, dem Verein gewidmeten, Förderverein steht eine kostenlose Vereinsmitgliedschaft zu. Diese wird von einem durch diesen Förderverein bestimmte Person an Vereinsversammlungen wahrgenommen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
6. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
7. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist per Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 12 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten und Zuwiderhandeln gegen die Vereinsziele aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
8. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
Die folgenden Organe können bei Bedarf vom Vorstand für den Verein einberufen werden. Die für diese Organe formulierten Artikel der Statuten treten erst mit der Einberufung der entsprechenden Organe in Kraft:
- die Revisionsstelle
- die Geschäftsstelle
- Beirat / Advisory Board
9. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Laufe des Monats März statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 30 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail und SMS und verschlüsselte Instant Message (IM) auf vom Mitglied angegebene Kontaktkoordinaten sind zwingend nötig.
Anträge von Mitgliedern zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Vorstandsmitglieder. Der Vorstand konstituiert sich selber.
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Kenntnisnahme des Jahresbudgets
- Diskussion über das und Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramm
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3–Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen.
10. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen.
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Er erstellt einen jährlichen Bericht zu Handen eines allfälligen Fördervereins.
Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
- Präsidium
- Vizepräsidium
- Finanzen
- Aktuariat
- (weitere)
- Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail oder verschlüsselte Instant Message (IM)) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
11. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung kann einen Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung ordentlich kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt wählen, sobald die in Artikel 69 ZGB definierten Zahlen durch die Vereinstätigkeit erreicht werden oder der Vorstand eine Notwendigkeit für eine solche Stelle erkennt.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
12. Die Geschäftsstelle
Der Vorstand kann, wenn es Tätigkeiten und Projekte des Vereins erfordern, eine Geschäftsstelle einrichten und Personal für die Besorgung von Vereinsgeschäften anstellen, das aus den Vereinsmitteln bezahlt wird. Die Mitgliederversammlung muss die Einrichtung der Geschäftsstelle genehmigen. Die Anstellungen haben mittels schriftlicher Verträge zu erfolgen.
13. Das Advisory Board
Das Advisory Board setzt sich aus Fachpersonen der vom Verein behandelten Fachgebiete zusammen und kann vom Vorstand zur Beratung in spezifischen Fachfragen beigezogen werden. Die Mitglieder werden vom Vorstand zum Advisoryboard eingeladen. Die Mitgliedschaft im Advisoryboard ist ehrenamtlich. Es können den Advisoryboardmitgliedern entstanden Spesen erstattet werden.
14. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
15. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
16. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von ¾ der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine anerkannte gemeinnützige Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
17. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom ………. 2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Datum, Ort
Präsident/in: Protokollführer/in: